Kapitel 4 – Landesplanung und Infrastruktur: Das Land fit für die Zukunft machen

4.1. Landesplanung

Fünf Jahre lang ist auf dem Gebiet der Landesplanung nicht genügend Konkretes passiert. Wertvolle Zeit ging verloren. Umso akuter ist der Handlungsbedarf. Dies verstärkt die Tatsache, dass im April die 600.000-Einwohner-Grenze in Luxemburg überschritten wurde.

Die Landesplanung darf der demografischen Entwicklung nicht länger hinterherlaufen.

Die künftige Landesplanung muss konkret und konsequent angegangen werden. Ihre Schwächen sind dabei sowohl konjunktureller, als auch struktureller Natur.

Auf struktureller Ebene sind es im Wesentlichen die bereits bekannten Defizite, die heute umso schwerer wiegen:

  • Es fehlt weiter an der Möglichkeit eines interministeriellen Schiedsverfahrens („Arbitrage interministériel“).
  • Es fehlt an substanziellen Finanzmitteln, um die entsprechende Politik konsequent umsetzen zu können.
  • Grundvoraussetzung für erfolgreiche Landesplanung ist das Zusammenspiel von kommunalen und nationalen Entscheidungsträgern (Ministerien, Verwaltungen).
  • Es fehlt an einer grenzüberschreitenden landesplanerischen Sicht der Dinge.
  • Auf konjunktureller Ebene ist die Landesplanung durch das rasante Wachstum des Landes in eine passive Rolle gedrängt worden, weil die räumliche mit der demografischen Entwicklung nicht Schritt halten kann.

Auf beiden Ebenen, auf struktureller und auf konjunktureller, will die CSV die Hebel ansetzen, um das Großherzogtum aus landesplanerischer Sicht fit für die Zukunft zu machen.

Unsere Lösungsvorschläge auf struktureller Ebene:

  • Die Landesplanung muss ausreichend finanzielle Mittel zugestanden bekommen, um die angestrebte Politik durch konkrete Anreize umsetzen zu können. Dazu gehören Zuschüsse für die Gemeinden.
  • Die sektoriellen Leitpläne müssen prioritär vorangetrieben werden – mitsamt dazugehöriger Territorialreform, die wiederum eine substanzielle Verringerung der Anzahl der Gemeinden mit sich bringen soll.

Unsere Lösungsvorschläge auf konjunktureller Ebene:

  • Bei der Landesplanung darf keine Zeit mehr vergeudet werden. Das räumliche Wachstum soll sich in Zukunft vorrangig auf das sogenannte zentrale Nord-Süd-Rückgrat konzentrieren. Als solches bezeichnet man gemeinhin das hauptstädtische Ballungsgebiet mit der daran anschließenden Südregion einerseits sowie dem Alzettetal und dem daran anschließenden Nordstad-Raum andererseits. Damit einhergehen muss eine Offensive im Mobilitätsbereich.
  • Um gesetzte Ziele zu erreichen, müssen die Akteure im Bereich der Mobilität – die zuständigen Stellen für die öffentliche Personenbeförderung auf Schiene und Straße sowie die Straßenbauverwaltung – mit der Landesplanung an einem Strang ziehen.
  • Neben dem Nord-Süd-Rückgrat soll auch der ländliche Raum konsequent weiterentwickelt werden, allen voran die als „Centre de développement et d’attraction“ (CDA) ausgewiesenen Gemeinden. Sie können mit zur Entlastung der Ballungsgebiete beitragen. Besondere Berücksichtigung könnten diesbezüglich die in Grenznähe gelegenen größeren Kommunen erfahren, indem dort verstärkt Arbeitsplätze geschaffen werden, was eine teilweise Eindämmung des Verkehrsflusses zur Folge hätte.
  • Die Nordstad muss endlich Wirklichkeit werden. Die entsprechenden politischen Hürden müssen überwunden werden, damit die Nordstad zur regionalen Hauptstadt des Nordens werden kann – mit Wiltz und Clerf als Satellitenstädte im Interesse der ländlichen Bevölkerung.
  • Eine auf das zentrale Nord-Süd-Rückgrat abgestimmte Offensive im Bereich des Wohnraums muss die landesplanerische Entfaltung begleiten. Der Staat muss sich hier selbst als Bauträger einbringen, dies vor allem im Bereich der Schaffung von Mietwohnungen. Das bedingt wiederum, dass die Wohnungs- und die Landesplanungspolitik möglichst eng aufeinander abgestimmt werden und die jeweiligen Ministerien entsprechend eng zusammenarbeiten.
  • Damit die Landesplanung jene Bedeutung erfährt, die ihr angesichts des anhaltenden Wachstums zusteht, muss sie an begleitende steuerpolitische Maßnahmen gekoppelt werden, dies insbesondere im Bereich des Landbesitzes und des Landverbrauchs (für nicht-landwirtschaftliche Zwecke).
  • Auf Gemeindeebene muss die nachhaltige räumliche Entwicklung im Sinne der Landesplanung finanziell belohnt werden. Dies wiederum bedingt, dass kleinere ländliche Gemeinden, die weniger stark wachsen sollen, adäquat entschädigt werden – im Einklang mit den Vorgaben der Territorialreform.
  • Nicht außer Acht gelassen werden darf der Grenzraum, der angesichts der Abwanderung vieler Luxemburger zum so genannten Hinterland des Großherzogtums geworden ist. Grenzüberschreitende Projekte im Mobilitätsbereich sollen künftig kofinanziert werden, wobei der Straßenbau nicht von vornherein ausgeschlossen werden darf.
  • Auch auf wirtschaftlicher Ebene sollte der Grenzraum nicht außer Acht gelassen werden, könnten sich hier für verschiedene Cluster und Bereiche doch Synergiemöglichkeiten auftun, für die im Großherzogtum nicht ausreichend Raum zur Verfügung steht.