Kapitel 4 – Landesplanung und Infrastruktur: Das Land fit für die Zukunft machen

4.3. Wohnungsbau

In letzten Jahrzehnten wurden viele steuerliche und finanzielle Maßnahmen getroffen, die den einzelnen Haushalten halfen sich Wohnraum anzueignen. Diese Anstrengungen konnten aber leider die Anzahl an Wohnungen nicht genügend steigern.

Deshalb bedarf es jetzt einer langfristigen, couragierten und kohärenten Politik auf der Angebotsseite, einer Wohnungsbaupolitik also, die darauf abzielt Wohnraum zu schaffen und zu mobilisieren.

Unsere Wohnungsbaupolitik muss ebenfalls eine hohe Lebensqualität fördern. Neue Wohnungsprojekte sollen sich harmonisch in das bereits existierende eingliedern. Vor allem bei Neubauten soll durch gezielte Planung die Lebensqualität aller Anwohner berücksichtigt und eine soziale Mixität sichergestellt werden. Genügend Grünfläche, geschützte Privatsphäre, die Förderung der sanften Mobilität und der Schutz unseres Kulturerbes sollten hier Leitlinien sein.

Der Staat mit Hilfe des „Fonds du Logement“ und der SNHBM sowie den Gemeinden müssen verstärkt Verantwortung übernehmen um den Wohnungsmarkt zu entspannen.

Die CSV schlägt dazu folgendes Paket an neuen Maßnahmen vor:

  • Die Schaffung von Sozialen-, Alten-, Behindertengerechten und Studentenwohnungen muss unterstützt werden.
  • Über einen erneuerten „Pacte Logement 2.0“ und den „Fonds de dotation communale“ sollen die Gemeinden bei der Schaffung von sozialen und bezahlbaren („Coûts modérés“) Mietwohnungen stärker unterstützt werden.
  • Wir werden die staatliche Unterstützung im Bereich vom Bau von sozialen Mietwohnungen in den kommenden Jahren erhöhen.
  • Eine neue privatrechtliche Gesellschaft, also eine neue Struktur, soll den Gemeinden helfen, sie beraten, begleiten und unterstützten. Die Mission dieser Struktur besteht darin, den Gemeinden auf logistischem Plan, bei der Anschaffung von Bauland über die Planifikation bis hin zur Umsetzung und dem Bau von Wohnungen zu helfen. Diese Struktur kann die Gemeinden zusätzlich bei der Verwaltung der gebauten Wohnungen unterstützen. Ergänzend können auch private Bauträger mit dem Bau von Wohnungen beauftragt werden um dieses Bauland zu erschließen.
  • Neue, große und zusammenhängende Flächen an Bauland sollen im Rahmen des „Plan sectoriel Logement“ festgelegt werden.
  • Nach der Ausweisung über den „Plan sectoriel logement“ müssen diese Flächen kurzfristig und zu einem angemessenen Preis in Besitz genommen werden können.
  • In diesem Kontext muss dem Staat die Enteignungsprozedur zur Verfügung stehen, die aber nur als letztes Mittel angewendet werden kann. Ausgenommen sind jegliche Immobilien, die für private Zwecke benutzt werden. Auch landwirtschaftlich genutzte Flächen gelten als Ausnahme.
  • Wir sind für eine verstärkte Innenverdichtung, vor allem innerhalb neu erschlossener Stadtteile mit einer guten Anbindung an den öffentlichen Transport.
  • Zusätzliches Bauland soll bei zukünftigen PAG-Abänderungen ausgewiesen werden können.
  • Unbebaute Grundstücke und längerfristig leerstehende Wohnungen innerhalb des vorhandenen Bauperimeters, die aus Spekulationsgründen zurückbehalten werden, sollen über eine national staatlich festgelegte Steuer wesentlich höher besteuert werden.
  • Das Prinzip der Baulandverträge wird weiter vorangetrieben und das Schließen von „Baulücken“ über zeitliche be-grenzte steuerliche Vergünstigungen vorantreiben.
  • Die Dauer des Nichtverkaufs von sozialen Wohnungen wird erweitert (der Besitzer muss die Wohnung selbst nutzen). Wird die Wohnung trotzdem verkauft, gilt der indexierte Einkaufspreis.
  • Soziale Mietwohnungen, welche durch die öffentliche Hand (FDL, SNHBM, Gemeinden, usw.) gebaut werden und diesbezüglich in den Genuss von einem Zuschuss kommen, sollen langfristig im Besitz der Allgemeinheit bleiben. Der Mietpreis wird anhand des großherzoglichen Reglements von 1998 errechnet.
  • Beim Bau einer sozialen Mietwohnung durch einen Privatinvestor beläuft sich die Dauer des Nichtverkaufs auf 25 Jahre. Während der Dauer von 25 Jahren muss der Mietpreis an den Preis („Gestion locative sociale“) gekoppelt werden. Bei einem frühestmöglichen Verkauf nach 25 Jahren gilt dann der Marktwert.
  • Wir werden die „Gestion locative sociale“ (wie die AIS) in den kommenden Jahren weiter fördern und mit zusätzlichen Finanzmitteln ausstatten.
  • Wir wollen den Höchstbetrag der Steuervergünstigung aufgrund der Anwendung des stark ermäßigten Mehrwert-steuersatzes von drei Prozent bei einem Hauptwohnsitz für den Erwerb einer ersten Wohnung für junge Familien erhöhen.
  • Das Prinzip des Mietkaufs wird eingeführt. Dies soll jungen Familien und Leuten mit mittlerem Einkommen zum Eigentum verhelfen. Die gezahlte Miete enthält den Ansparbetrag für den späteren Kauf und wird beim Erwerb der Immobilie mit dem Kaufpreis verrechnet. Nach fünf bis zehn Jahren kann die Immobilie über Erbpacht oder Vorkaufsrecht gekauft werden
  • Wir schaffen einen gesetzlichen Rahmen für den „Contrat de mise à disposition“. Dieser neue Vertrag soll es erlauben, dass soziale oder andere Auffangstrukturen nur so lange zur Verfügung gestellt werden, wie sie wirklich gebraucht werden. Dies soll eine bessere Benutzung dieser Strukturen erlauben.
  • Wir wollen für mehr Transparenz im Dickicht der Immobilienangebote sorgen: durch eine harmonisierte Plattform für Immobilieninserate mit detaillierten Angaben zur Wohnung über das „Cadastre vertical“ sowie die notariell beglaubigten vorigen Verkaufstransaktionen.
  • Sämtliche Prozeduren gehören analysiert und das Naturschutzgesetz soll dementsprechend überarbeitet werden.
  • Wir werden den Bau von kleineren und bedarfsgerechteren Wohnungen gezielt fördern. Jeder Mensch hat ein Recht auf angemessenen Wohnraum. Andere Wohnformen wie beispielsweise Wohngemeinschaften und intergenerationelles Wohnen müssen in Zukunft eine gesetzliche Basis erlangen.
  • Die Staatsbürgschaft für ein Immobiliendarlehen sollte stärker bekannt werden bei jungen Menschen. Wir schlagen deshalb vor, jeden 18-Jährigen mithilfe eines Briefes über die Staatsbürgschaft aufzuklären.
  • Wir werden den „Cadastre volumétrique“ einführen.