Die CSV ist von der Notwendigkeit der Verfassungsreform überzeugt. Es steht außer Frage, dass wir das Grundgesetz an die heutigen Begebenheiten anpassen. Es liegt ein politischer Konsens zu dem ausgearbeiteten Text vor.
Der aktuell vorliegende Entwurf des Verfassungsausschusses der Abgeordnetenkammer ist gleichbedeutend mit einer Stärkung der Grundrechte und Freiheiten. In der Verfassungsvorlage werden auch die luxemburgische Sprache als Landessprache verankert, sowie „Ons Heemecht” als Nationalhymne. Der Großherzog behält einen wesentlichen Platz im Verfassungstext. Er symbolisiert die Unabhängigkeit und Einigkeit unseres Landes. Die Justiz wird demokratisiert. Ihr wird ein Justizrat zur Seite gestellt, der sowohl in der Ernennungsprozedur der Richter Mitspracherechte be-kommt, als auch bei Disziplinarverfahren.
Die Verfassung ist das Fundament unserer Gesellschaftsordnung. Da die Verfassung komplett neugefasst wird, müssen die Bürger mit einbezogen werden.
- Vor dem ersten verfassungsrechtlichen Votum wird der Verfassungstext in regionalen Diskussionsrunden mit den Bürgern erörtert und durchdiskutiert. Sollten sich wichtige Erkenntnisse für den Verfassungstext ergeben, werden diese ihren Niederschlag im Verfassungstext finden. Erst dann wird die Abgeordnetenkammer das erste verfassungsrechtliche Votum in Angriff nehmen. Dieser Text wird danach den Bürgern in einer Volksbefragung (Referendum) vorgelegt und wird das zweite verfassungsrechtliche Votum ersetzen. Bei positivem Ausgang erhält das Land während der nächsten Legislaturperiode eine neue Verfassung.