Kapitel 2 – Wirtschaft, Arbeit und Beschäftigung: Innovation als Standortvorteil

2.1. Standortpolitik und Unternehmensförderung

Das Land braucht eine Wirtschaftspolitik, die neue Aktivitäten fördert.

  • Universität, Forschung und Betriebe müssen näher aneinander geführt werden.
  • Luxemburg muss eine Referenzplattform im Bereich von Digitalisierung und „Robotics“, „Big Data“ und „Digital Storage“, „Coded Money“ und „Cyber Security“ werden.
  • Zukunftsträchtige Sparten, wie die Kreislaufwirtschaft und der Aufbau eines anerkannten „HealthHub“ müssen finanziell und fiskalisch gefördert werden. Die klassischen Cluster Luxemburgs, das Finanz- und Versicherungswesen, die Informationstechnologien (ICT), Biotechnologien sowie der Logistiksektor müssen weiterhin konsequent weiter-entwickelt und gefördert werden. Auch die Weltraumtechnologien gehören zu den Clustern, auf die weiter gesetzt werden muss.

Das Land braucht ein günstiges steuerliches Umfeld für Unternehmen:

  • Wir wollen attraktive Standortfaktoren bieten, damit unsere Unternehmen Spitzenreiter im internationalen Wettbewerb bleiben.
  • Das steuerliche Umfeld und die Lohnnebenkosten müssen wettbewerbsfähig bleiben. Der Bürokratieabbau muss effektiver werden. Dies ist ein andauernder Prozess.
  • Die Verbesserung der zentralen Anlaufstellen soll helfen, administrative Prozeduren zu vereinfachen und diese Prozeduren zu beschleunigen.
  • Wir werden die Prozedur zur Unternehmensgründung erneut überprüfen, um Luxemburg gegenüber anderen Ländern wettbewerbsfähiger zu machen.
  • Bei Genehmigungsprozeduren soll in Zukunft dort, wo dies möglich ist, nach einer festgesetzten Frist das Prinzip „keine Antwort der Verwaltung ist gleich Genehmigung“ („Silence vaut autorisation“) gelten.
  • Die Vorgabe „Toute la directive et rien que la directive” wird uns bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien leiten.
  • Wir werden ein Überprüfungsverfahren ausländischer Direktinvestitionen, vor allem aus Drittstaaten, einführen. Der Geltungsbereich und die Ausgestaltung dieser Verfahren werden nach Prüfung bereits im europäischen Ausland bestehender Mechanismen genauer umrissen.

Klein- und Mittelbetriebe als Motor der Wirtschaft anerkennen

Die Klein- und Mittelbetriebe und das Handwerk verdienen mehr Anerkennung. Diese Pfeiler der Wirtschaft müssen revitalisiert werden.

  • Den Unternehmen sollen Kompetenzzentren zur Seite gestellt werden, die unter anderem dazu beitragen, die digitale Erneuerung umzusetzen.
  • Es soll eine Bestandsaufnahme der Förderungsmaßnahmen der verschiedenen Berufskammern im Bereich der Digitalisierung erstellt werden. Die bestehenden Maßnahmen werden koordiniert und wenn nötig zusätzlich finanziell unterstützt.
  • Die CSV schlägt die Schaffung dezentraler integrierter Anlaufstellen nach dem Modell des „Guichet unique“ zur Vereinfachung des Ablaufs aller Arten von administrativen Prozeduren vor, die den Mittelstand betreffen.

Die administrative Vereinfachung muss ein fortwährender Prozess sein, die Prozeduren müssen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft und gegebenenfalls an die veränderten Bedürfnisse der Unternehmen angepasst werden.

Hier gilt es vor allem folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Vereinfachung der administrativen Prozeduren in Umweltfragen;
  • keine Ausweisung zusätzlicher Biotope auf Bauland in bestehenden Allgemeinen Bebauungsplänen;
  • Ausarbeitung eines nationalen Leitplans „Bauschuttdeponien“;
  • Ausweisung zusätzlicher Gewerbegebiete sowie Umklassieren von Grundstücken in nationalen Aktivitätszonen.

Das Steuersystem soll im Sinne der Klein- und Mittelbetriebe umgebaut werden, neue Wege zur Förderung der Investitionen sollen beschritten werden. Dies gilt zum Beispiel für Reinvestitionen in Innovation.

  • Wir wollen steuerliche Vorteile für Betriebe, die Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung treffen. Hier werden wir Steuerkredite einführen.
  • Wir werden auch die Steuerbefreiung auf Geschäftsgrundlagen bei Firmenübernahmen innerhalb der Eigentümerf-amilie einführen.
  • Wir werden die von der SNCI angebotenen Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der kleineren und mittleren Unternehmen überprüfen, dies mit einem besonderen Fokus auf geplante Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien und der nachhaltigen Materialwahl bei Neuanschaffungen.
  • Um die Investitionskraft mittelständischer Unternehmen zu steigern, werden wir bei Investitionen eine Vorabsteuer-immunisierung („Immunisation fiscale préalable“) einführen.
  • Die Meisterprüfung wird neugestaltet. Die Reform des Meisterbriefs bzw. der Meisterprüfung pro Berufssparte erfolgt und das entsprechende Gesetz wird angepasst.
  • Die Definierung des „Bachelor professionnel“ kommt, die Gleichstellung mit dem Meisterbrief wird geprüft.

Die Gewerbeaufsicht muss ihren Aufgaben als Partner der Unternehmen verstärkt gerecht werden können.

  • Die CSV will eine Reform der Gewerbeaufsicht ITM („Inspection du travail et des mines“) herbeiführen. Vor allem die Rekrutierungsmethode muss überarbeitet werden. Die ITM braucht mehr Mittel auf Kompetenz- und Personalebene.
  • Wir wollen eine Vereinfachung der Nutzungsbedingungen des „Badge social“ und der entsprechenden Kontrollmöglichkeiten. Sozialem Dumping und unlauterem Wettbewerb muss entgegengewirkt werden.