Kapitel 3 – Integration, Soziales und Gesundheit: Gut miteinander leben

3.10. Menschen mit Behinderung

Für Inklusion und Barrierefreiheit

Die CSV setzt sich weiterhin für eine ganzheitliche Familienpolitik ein. Diese beinhaltet ebenfalls Menschen mit besonderen Bedürfnissen. In der Behindertenpolitik bleibt unser Hauptanliegen, den Menschen zu einem möglichst autonomen Leben zu verhelfen. Daher werden wir den neuen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten umsetzen.

  • Wir werden den „Ombudsmann“ in seiner Rolle als Behindertenbeauftragten stärken.
  • Der Zugang zum öffentlichen Raum, zu öffentlichen Verkehrsmitteln und zu den spezifischen Transportdiensten für Personen mit einer dauerhaften Behinderung wird weiter angepasst und verbessert. Auch die Gemeinden sind hier gefordert.
  • Wir werden Regel- und Förderschulen enger zusammenführen. Die Inklusion muss die Regel werden, Sonderschulen die Ausnahme. Die Ausbildung des Personals wird dementsprechend angepasst. Sind zielgleiche Bildungspläne nicht möglich, müssen sie durch individuelle zieldifferente Bildungspläne ersetzt werden, damit am Schulabschluss eine Kompetenzbescheinigung den Erfolg nachweist.
  • Wir werden flexible Voraussetzungen und Hilfestellungen schaffen, damit Arbeitgeber behinderte Arbeitnehmer so weit wie möglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt berücksichtigen. Dazu gehört ebenfalls eine Zertifizierung der erworbenen Kenntnisse, die die Qualitäten und Kompetenzen des Betroffenen in den Vordergrund stellen.
  • Differenzierte Behindertenwerkstätten („Ateliers protégés“) werden weiterhin benötigt, angeboten und ausgebaut werden.
  • Wir werden barrierefreie Wohnungen im öffentlich-geförderten Wohnungsbau weiter unterstützen.