Kapitel 5 – Verfassung und Institutionen: Moderne Strukturen für mehr Effizienz

5.4. Presse

Der Respekt von Presse- und Meinungsfreiheit sind Gradmesser einer Demokratie. Wir stehen zum Pressepluralismus, den es zu erhalten gilt.

  • Wir werden die Gesetzgebung und Reglementierung bezüglich die Pressehilfe überarbeiten und an die aktuellen Realitäten der Medienlandschaft und das gewandelte Konsumverhalten der Bürger anpassen. Staatliche Förderung der Presse kann sich nicht auf Printprodukte beschränken. Wir brauchen eine breite gesetzliche Basis.
  • Staatliche Förderung der Medien muss für die CSV darauf setzen, Pluralismus zu erhalten. Neben der Meinungsvielfalt muss bei der Vergabe von Hilfsgeldern auch die Pluralität der Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Bedingungen zum Erhalt von Pressehilfe werden in diesem Sinne ergänzt bzw. abgeändert. Das gilt zum Beispiel für die Sprachenklausel im geltenden System der Pressehilfe.
  • Das Recht auf Zugang zur Information für Journalisten wird im Dialog mit den Medienvertretern neu geregelt. Dabei muss sichergestellt werden, dass Journalistenrechte nicht in Konflikt mit persönlichen Rechten und Freiheiten des Einzelnen in Konflikt geraten.
  • Wir werden die Vorgaben der so genannten „Circulaire Bettel“ kritisch hinterfragen und einen Textvorschlag ausarbeiten, der den Zugang zur Information verbessert und für Rechtsklarheit sorgt.