Die Flüchtlingskrise ist eine Herausforderung für Europa und unser Land. Sie erfordert eine gemeinsame europäische Antwort.
Die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist aber nicht nur eine gesamteuropäische Aufgabe. Jedes Land, auch Luxemburg, ist gefordert. Das setzt eine klare, langfristige und kohärente Strategie voraus.
Ein Lastenheft soll die Zuständigkeitsbereiche und Pflichten der einzelnen Akteure (Staat, Gemeinden, Hilfsorganisationen) definieren.
Viele Gemeinden sind bereit, Flüchtlinge aufzunehmen. Sie benötigen jedoch einen Ansprechpartner und klare Regeln. Dasselbe gilt für die Hilfsorganisationen. Sie müssen wissen, was von ihnen konkret erwartet wird und wie sie sich mit den anderen Akteuren einbringen können, um die Flüchtlinge adäquat unterbringen und betreuen zu können.
Sind die Pflichten der einzelnen Akteure klar definiert, wird ein nationaler Integrationsplan benötigt („Plan national d’intégration“).
Die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen soll sich in drei Phasen gliedern:
1. Phase: Erstaufnahme oder „First Response“
Die Flüchtlinge werden in dieser ersten Phase in Empfang genommen und in staatlichen Auffangstrukturen (Weilerbach, Containerdorf usw.) untergebracht. Diese erste Betreuung ist Aufgabe des Staates.
Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, leiden besonders unter posttraumatischem Stress. Extreme Gewalterfahrungen bei Frauen sind oft die Regel. Vor allem verletzliche Personen sollten bereits bei der Aufnahmeprozedur durch qualifiziertes Personal begleitet und ohne lange Wartezeiten entsprechend betreut und geschützt werden.
2. Phase: Während des Asylverfahrens
In dieser Phase werden die Gemeinden eingebunden, unter der Bedingung, dass im Vorfeld der Aufgabenbereich und die Verpflichtungen zwischen Staat und Gemeinden klar aufgeteilt und die Regeln genau definiert sind (dabei muss jede Gemeinde gleichbehandelt werden). Es ist notwendig, dass der Staat im Rahmen des Pflichtenkatalogs klare Vorschläge unterbreitet in den Bereichen: Unterhalt und Verwaltung der Auffangstrukturen, Betreuung der Flüchtlinge, schulische Betreuung der Kinder.
Für die Standorte der Auffangstrukturen brauchen wir einen „Plan sectoriel pour structures d’accueil“.
3. Phase: Nach abgeschlossener Prozedur
Wurde der Asylantrag nicht genehmigt, müssen die Flüchtlinge so schnell wie möglich zurück in ihr Heimatland. Deshalb sind das regelmäßige Anpassen einer gemeinsamen Liste sicherer Herkunftsländer sowie schnellere Verfahren und Prozeduren ein Muss.
Wurde der Asylantrag genehmigt, müssen die anerkannten Flüchtlinge so schnell wie möglich die Auffangstrukturen verlassen, um eventuelle Neuaufnahmen von Antragsstellern zu ermöglichen. Hier muss die Solidarität zwischen den Gemeinden spielen. Gegebenenfalls soll ein Quotensystem eingeführt werden.