Kapitel 3 – Integration, Soziales und Gesundheit: Gut miteinander leben

3.3. Soziale Sicherheit

Ein umfangreiches Sozialnetz garantiert bei unvorhersehbaren Risiken wie Krankheit, Unfall, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit sowie im Alter, dass der Erwerbstätige seinen Einkommensausfall kompensieren kann, es sorgt für überlebende Familienangehörige, übernimmt Gesundheits- und Pflegekosten, kompensiert Familienlasten und ver-hindert Armut und Ausgrenzung. Dieses Netz an Leistungen ist aufgebaut auf der Solidargemeinschaft von Reichen mit Armen, Jungen mit Alten, Gesunden mit Kranken, Berufstätigen mit Arbeitssuchenden. Seine Finanzierung wird garantiert durch Beiträge von Versicherten und Wirtschaft sowie steuerfinanzierte Zuschüsse und ist somit abhängig von der jeweiligen konjunkturellen Lage.

Doch die finanziellen Möglichkeiten unseres Sozialstaats sind nicht unbegrenzt. Sie sind abhängig von der jeweiligen wirtschaftlichen Entwicklung.

Nur qualitatives Wachstum durch Produktivitätssteigerung und mehr Beschäftigung schaffen es, zusätzliche Belastungen zu schultern, und diese Belastungen sind auf Grund des demografischen Wandels unausweichlich: Bei steigender Lebenserwartung wird sich das Verhältnis von Leistungsempfängern zu Beitragszahlern verändern. Der Generationenvertrag zwischen Beschäftigten und Renten- und Pensionsempfänger könnte so auf die Probe gestellt werden. Die Gesundheits- und Pflegekosten werden bei einem höheren Anteil von älteren Menschen weiter ansteigen.

Die Renten langfristig absichern

Die Rentenversprechen der aktuellen Arbeitnehmer bleiben garantiert. Es werden keine Pensionen gekürzt.

Darüber hinaus gewährleistet die CSV, dass die sozialen Sicherungssysteme langfristig finanzierbar bleiben und es demnach nicht zu tiefen sozialen Einschnitten kommen muss.

Dass Handlungsbedarf im Bereich des Pensionssystems besteht, belegen die Zahlen der „Inspection générale de la sécurité sociale“ von Dezember 2016: Bei einem permanenten durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 2,9 Prozent bis 2030 bzw. von 2,5 Prozent bis 2045 sind die Reserven 2043 aufgebraucht. Ab 2023 schon wird mit einem negativen Jahressaldo gerechnet (weniger Einnahmen als Ausgaben). 2035 werden die Reserven unter die legale Mindestnorm von 1,5-maI der Jahresausgaben abrutschen.

Wer sich heute bereits einer Diskussion über Reformen für morgen verschließt, das vor allem in wirtschaftlich günstigen Zeiten, gefährdet den sozialen Besitzstand und das auf Kosten der zukünftigen Generationen.

Das ist nicht der Weg, den die CSV gehen möchte. Deshalb die Forderung nach einer Reform des Pensionssystems.

Für uns gelten folgende klaren Vorgaben für eine Reform der Pensionssysteme:

  • Objektive Detailanalyse des Systems sowie der mittel- und langfristigen Finanzierbarkeit;
  • Festhalten am Generationenvertrag und Festigung der Generationenverantwortung;
  • Lösungsfindung und Reform im Dialog mit den Sozialpartnern;
  • Zielsetzung ist es, die Rentenversprechen von heute einzuhalten;
  • Neue Versprechen sollen nur dann gemacht werden, wenn sie mittel- und langfristig eingehalten werden können.
  • Nicht handeln, bedeutet mittelfristig eine Gefährdung des aktuellen Systems und der entsprechenden Leistungen.

Verbesserungen bei Kranken- und Pflegeversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung zeichnen aktuell regelmäßig überschüssige Einnahmen auf. Dank dieser Überschüsse, die größtenteils auf das aktuelle wirtschaftliche Wachstum zurückzuführen sind, können weitere Herausforderungen gemeistert werden. Im Sinne des „utile et nécessaire“ und aufgrund von neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, werden wir uns einsetzen für:

  • den Ausbau der Präventivmedizin;
  • eine Erweiterung des Leistungskataloges;
  • die Ausdehnung des „Tiers-payant“: der „Tiers-payant social“ wird erweitert. Bei hohen Rechnungen über einen zu definierenden Betrag soll er automatisch greifen. Bei Langzeiterkrankungen, chronischen Krankheiten und bei chirurgischen Eingriffen soll eine generelle „Tiers-payant“-Regelung spielen können;
  • die Anpassung der sogenannten 78-Wochen-Regelung: Der Langzeitkranke soll sich keine Sorgen über eine automatische Kündigung oder Einkommensverlust machen müssen, falls er diese Grenze erreicht, sondern auf spezifisch angelegte Ausnahmeregelungen zurückgreifen können.
  • Die Änderungen in der Pflegeversicherung sorgten ab dem 1. Januar 2018 für viel Unmut und Unsicherheit. Die Reform ging vor allem auf Kosten von Behinderten und dementen Menschen. Dies war für die CSV inakzeptabel. Der zuständige Minister hat nach langem Hin und Her und unter anderem auf Druck der CSV Nachbesserungen eingeleitet. Wir werden sicherstellen, dass alle nötigen und sinnvollen Leistungen wieder eingeführt und gesetzlich abgesichert werden.