Kapitel 3 – Integration, Soziales und Gesundheit: Gut miteinander leben

3.4. Familienpolitik

Die demographische Entwicklung und der Wandel der Lebensformen haben in den letzten Jahrzehnten eine Pluralisierung von Familienformen und Familienentwicklungsverläufen hervorgebracht. Die Familie ist heute bunter und variantenreicher geworden.

Die freie Wahl respektieren und unterstützen

  • Es ist die Aufgabe der Politik, auf die unterschiedlichen Lebensvorstellungen und Familienplanungen einzugehen und diese zu unterstützen.
  • Für die CSV steht das Wohl der Familien und der Kinder im Mittelpunkt. Die Sicherstellung dieses Ziels setzt die Wahlfreiheit der Lebensführung und der Familiengestaltung voraus.
  • Für die CSV soll die Politik Familien fördern und nicht ein bestimmtes Familienmodell. Eltern sollen selbst entscheiden, wie sie leben und wie sie ihre Kinder erziehen bzw. betreuen möchten. Sie sind in erster Linie für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder verantwortlich.

Die Aufgabe der Politik besteht darin, die Eltern in ihrer Wahl zu unterstützen und die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Wahlfreiheit der Eltern und das Wohl des Kindes zu garantieren.

  • Die Politik der aktuellen Regierung hat durch die gleichzeitige Abschaffung der Erziehungszulage, der Mutterschaftszulage, durch das abgeänderte Modell des Elternurlaubes und die teilweise Gratis-Kinderbetreuung für Kinder von eins bis vier Jahren, ein Familienmodell klar bevorzugt.

Die CSV will die Wahlfreiheit wieder garantieren. Wir werden:

  • den Gesetzestext über den Elternurlaub überarbeiten. Wir wollen den Elternurlaub weiter flexibilisieren. Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, auch acht Monate lang den Vollzeit-Elternurlaub in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus soll es für Eltern möglich sein, mit Zustimmung ihres Arbeitgebers, innerhalb eines Modelles die Dauer des Elternurlaubs aufzuteilen.
  • Mütter, die ein Anrecht auf das Einkommen zugunsten der sozialen Inklusion („Revenu d’inclusion sociale“ – REVIS) haben, sollen während zwölf Monaten ab der Geburt ihres Kindes keine Arbeitsstelle annehmen müssen.
  • Die CSV will die Bestimmungen der Babyjahre überarbeiten. Für Elternteile, die ihre berufliche Laufbahn unterbrechen, um sich ihren Kindern zu widmen, soll die Zahl der Baby-Jahre (Beitragsjahre) von zwei auf drei Jahre pro Kind erhöht werden. Die vier Jahre für das 3. Kind oder im Krankheitsfall eines Kindes, sollen auf fünf Jahre erhöht werden.
  • Die CSV hatte sich gegen die Abschaffung der Erziehungszulage ausgesprochen, weil diese Maßnahme den Eltern ihre Gestaltungsfreiheit nimmt, aber vor allem weil sozialschwache, besonders kinderreiche Familien, die schon durch die Vereinheitlichung des Kindergeldes finanziell stark getroffen wurden, durch die Abschaffung der Erziehungszulage noch ein zweites Mal bestraft wurden. Die Erziehungszulage hatte eine soziale Komponente und wurde auch berufstätigen Eltern ausbezahlt, die nicht über ein gewisses Einkommen verfügten. Wir wollen daher ein Alternativmodell zur abgeschafften Erziehungszulage für sozial-schwache Familien einführen.
  • Die CSV will auch die bestehenden Wiedereingliederungsmaßnahmen auf ihre Wirkung hin überprüfen und gegebenenfalls verbessern oder anpassen.
  • Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organisationen, die sich um die berufliche Wiedereingliederung der Frauen kümmern, und dem Arbeitsamt sollen intensiviert werden.

Die Arbeitszeit sowie die Arbeitsorganisation sollen besser mit dem Rhythmus der Familien und den Bedürfnissen der Kinder harmonieren. Wir brauchen eine familiengerechte und familienfreundliche Arbeitswelt, die den berufstätigen Eltern Zeit und Freiraum lässt, die sie brauchen, um sich ihrer Familie zu widmen.

Die CSV will die Teilzeitarbeit fördern. Teilzeitarbeit muss neu konzipiert und attraktiver gestaltet werden.

Eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung

Familien brauchen Zeit und innovative Betreuungsmöglichkeiten für Kinder.

  • Die CSV will konsequent und flächendeckend das Angebot der Kinderbetreuung weiter ausbauen. Die Betreuung muss nach den unterschiedlichen Ansprüchen der Familien und der Kinder konzipiert werden.
  • Die CSV unterstützt innovative Betreuungsmodelle wie etwa die „Crèches parentales“, bei denen Eltern direkt eingebunden werden.
  • Die CSV unterstützt Kinderbetreuungsstrukturen mit spezifischen pädagogischen Konzepten und Familienbegleitung. Spezifische Leistungen sollen honoriert werden. Wir werden die gesetzlichen Bestimmungen in diesem Sinne anpassen.
  • Wir werden Betreuungsstrukturen als gemeinschaftliches Projekt von Unternehmen fördern. Als Anerkennung wird ein Label „familienfreundliches Unternehmen“ vergeben, welches als Kriterium bei öffentlichen Ausschreibungen zum Tragen kommen kann.
  • Wir werden die Bestimmungen der kostenlosen multilingualen Kinderbetreuung sowie die Nutzung des „Chèque-service accueil“ (CSA) evaluieren und gegebenenfalls anpassen.
  • Die Qualität der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung. Die Qualitätskriterien müssen stetig den Ansprüchen einer hochwertigen Betreuung angepasst werden. Die Vor-Ort-Kontrollen werden effizienter gestaltet.

Wir wollen die Familien stärken und die Verantwortung der Eltern wieder in den Vordergrund rücken.

  • Die Elternschule soll weiter gefördert werden.
  • Der Staat wird Kurse für werdende bzw. junge Eltern anbieten, um sie in ihrer Elternrolle zu stärken.
  • Kinderkrippen und „Maison relais“ sollen sich mittel- bis langfristig zu Familienzentren entwickeln können, wo Eltern die Möglichkeit haben, sich mit Fachleuten auszutauschen. Es gilt, den Austausch und das Informationsangebot in den Betreuungsstrukturen auszubauen.
  • Zur Unterstützung der Elternschaft werden wir kostenlose regelmäßige Elternbriefe einführen. Es handelt sich dabei um dem jeweiligen Alter des Kindes angepasste Informationen und Ratschläge über Fragen der Gesundheit, Ent-wicklung und zu den sozialen Kompetenzen der Kinder sowie Informationen zu allen beratenden Dienststellen, gesetzlichen, schulischen und außerschulischen Begebenheiten.

Effizientere Betreuung der Kinder ab der Grundschule

Bis zum Kindesalter von drei Jahren soll der Staat die Wahlfreiheit der Eltern garantieren. Ab drei Jahren ist es Aufgabe des Staates, eine optimale Früherziehung der Kinder zu gewährleisten.

  • Die CSV will schrittweise eine kostenlose Kinderbetreuung in der Grundschule einführen.
  • Für die CSV soll vorrangig jedes Kind, in enger Zusammenarbeit von Schule und Betreuungsstrukturen, Anrecht auf eine Hausaufgaben- und Lernhilfe haben.
  • Der „Plan d’encadrement périscolaire“ – PEP, der seit dem Schuljahr 2013-2014 von den Schulen und den Verantwortlichen der non-formalen Bildungseinrichtungen erstellt wird, wurde geschaffen, um die Zusammenarbeit beider Akteure zu fördern, Initiativen zu entwickeln sowie die Qualität der pädagogischen Angebote fördern und strukturieren zu helfen. Der „PEP“ ist und bleibt für die CSV wegweisend. Dieser Plan soll evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden.

Kinderreiche Familien finanziell unterstützen

Sozialleistungen verringern das Armutsrisiko. Sie sind und bleiben unerlässlich. Die Einführung des „Montant unique“ beim Kindergeld hat besonders kinderreiche Familien schlechter gestellt.

Deshalb will die CSV eine „Allocation complémentaire pour familles nombreuses“ für Familien ab drei Kindern einführen. Dieser zusätzliche Betrag soll sozial gestaffelt sein.

Koordinierte Unterstützung für Kinder in Schwierigkeiten

Die Früherkennung von Kindern und Eltern in Schwierigkeiten und das Netz früher Hilfen werden optimiert. Die ambulante erzieherische Hilfestellung in der Familie soll begünstigt und qualitativ verbessert werden.

Die CSV will eine Bestandsaufnahme der bestehenden Dienststellen tätigen, um die Hilfsangebote besser untereinander zu vernetzen und zu koordinieren.

Das Nationale Kinderbüro („Office national de l’enfance“ – ONE) soll reformiert werden. Es braucht u.a. die nötigen Mittel, um ab der Erstbetreuung eine regelmäßige und koordinierte individuelle Fallbetreuung zu gewährleisten.