Kapitel 5 – Verfassung und Institutionen: Moderne Strukturen für mehr Effizienz

5.3. Religionsgemeinschaften

Für die CSV ist und bleibt die öffentliche Ausübung der Religion ein wichtiges Element einer offenen und toleranten Gesellschaft, die sich gemeinsamen Werten verpflichtet sieht.

  • Wir werden die Religionsfreiheit und deren öffentliche Ausübung in der Verfassung verankern und garantieren. Die Beziehungen zwischen den Religionsgemeinschaften, den philosophischen Gemeinschaften und dem Staat werden durch Konventionen geregelt.
  • Wir werden die Finanzierungsmodalitäten auch in Zukunft nach objektiven Kriterien festlegen. Dies auf der Grund-lage des Respekts der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
  • Bevor die Verfassungsreform in Kraft treten wird, müssen die Beziehungen Kirchen/Staat gesetzlich festgelegt werden. Wir brauchen einen gesetzlichen Rahmen, der die Pflichten und Rechte der betroffenen Akteure bestimmt. Ein solches Gesetz steht für mehr Rechtssicherheit. Die CSV wird ein solches Gesetz prioritär hinterlegen und zur Ab-stimmung bringen, damit das Inkrafttreten der Verfassungsreform nicht unnötig verzögert wird.

Gemeinden müssen Kirchenrenovierungen mitfinanzieren können

Die CSV hat sich schon 2013 für die Modernisierung der Kirchenfabriken ausgesprochen.

  • Die CSV wird das Gesetz vom 13. Februar 2018 über den nationalen Kirchenfonds („Kierchefong“) nicht abschaffen. Sie wird aber dieses Gesetz punktuell abändern und gegebenenfalls nachbessern.
  • Die CSV bleibt bei ihrer Meinung, dass es Gemeinden erlaubt sein soll, sich finanziell an den Kosten der Erhaltung oder Renovierung von Kirchgebäuden zu beteiligen. Wir sprechen uns für die Möglichkeit einer Finanzierung be-stimmter Projekte durch die Gemeinden aus.
  • Eine Konvention zwischen dem „Kierchefong“ und den Gemeinden soll die Modalitäten der finanziellen Beteiligung der Gemeinden regeln können.
  • Die CSV wird den Werte- und Sozialunterricht (VISO) sowohl in der Grundschule wie auch im Sekundarunterricht einer kritischen Analyse unterziehen. Mögliche Änderungen sollen im Dialog mit den betroffenen Akteuren und Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden.
  • Wir bedauern, dass der Vorschlag der verschiedenen Glaubensgemeinschaften, selbst einen gemeinsamen Religionenunterricht als Alternative zum Werteunterricht einzuführen, ignoriert wurde. Ein solcher gemeinsamer Religionenunterricht hätte zu einer besseren interkonfessionellen Verständigung beitragen können. Der Stellenwert der Wissensvermittlung über Religionen soll im Rahmen des Fachs „Vie et Société“ in Zusammenarbeit mit den anerkannten Glaubensgemeinschaften aufgewertet werden.