Kapitel 7 – Umwelt und Lebensqualität: Verantwortliche wachsen

7.3. Ressource Wasser

Wir müssen die wertvolle Ressource Wasser optimal einsetzen und darauf hinwirken, dass dort, wo Trinkwasser durch Regenwasser ersetzt werden kann, dies auch geschieht, um somit den Trinkwasserverbrauch pro Kopf merklich zu senken. Hochwertiges Trinkwasser darf in Industrieprozessen nicht weiter vergeudet werden. Hier müssen Alternativkonzepte je nach Bedarf von den Industrien entwickelt werden.

Geklärtes Abwasser, das spezifischen hygienischen Kriterien entspricht, wird verstärkt zu Bewässerungszwecken oder Kühlzwecken eingesetzt. Das anfallende Abwasser muss nach bestmöglichen Kriterien behandelt werden, damit die Qualität unserer Fließgewässer schnellstmöglich den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie entspricht.

  • Wir werden uns für sinnvolle Renaturierungsprojekte einsetzen, so dass unsere Gewässer einen naturnahen guten Zustand aufweisen. Renaturierte Gewässer sind ein Nährboden für die spontane Entwicklung von Flora und Fauna und sind wichtige Grundsteine, um dem Verlust an Biodiversität entgegenzuwirken. Zusätzlich bilden sie einen kostengünstigen, aber hoch effizienten Hochwasserschutz und sind wertvolle Naherholungsgebiete.
  • Es ist unerlässlich, weiter auf einen konsequenten Schutz der Grundwasserqualität und -quantität zu setzen. Weitere Trinkwasserschutzzonen müssen ausgewiesen und die Maßnahmenprogramme umgesetzt werden. Hierzu soll auf eine gute Kooperation zwischen Landwirtschaft und Wasserversorgern gesetzt werden.
  • Der „Water Safety Plan“, welcher für die Qualitätssicherung bis zum Endverbraucher (Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung) notwendig ist, muss bei allen Trinkwasserverbänden umgesetzt werden.
  • Zusätzlich wird Luxemburg eine zweite Wasseraufbereitungsanlage brauchen. Da die Grundwasserreserven keine substanzielle weitere Entnahme mehr gewährleisten können, muss auf eine Aufbereitung von Oberflächenwasser zurückgegriffen werden. Hier bietet sich eine Uferfiltration vom Moselwasser an. Die CSV wird die Realisierung einer Aufbereitungsanlage an der Mosel vorantreiben und das Versorgungsnetz konsequent ausbauen, um somit die Versorgungssicherheit des Landes zu gewährleisten.

Kläranlagennetz ausweiten

  • Durch den rasanten Bevölkerungsanstieg, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Zunahme von Pendlern müssen die bestehenden Kläranlagen angepasst werden bzw. die neu zu planenden diesem Wachstum Rechnung tragen. Ein zeitnaher Ausbau der Anlagen sowie der Neubau zusätzlicher Anlagen mit ausreichend Reserven sollen dazu beitragen, unsere Gewässer in den guten Zustand zu bringen. Die 4. Reinigungsstufe (Mikroschadstoffelimination) soll bei den Anlagen mit mehr als 100.000 Einwohnereinheiten (EW) sofort umgesetzt werden. Bezuschussungen von Kläranlagen werden geprüft und angepasst. Anlagen mit weniger als 100.000 EW werden mittelfristig (zehn Jahre) mit einer 4. Stufe nachgerüstet.
  • Potenzielle Einleiter von Schwermetallen, Industriechemikalien und Medikamentenrückständen sowie Großverschmutzer werden in die Pflicht genommen, um ihre Abwässer vor Einleitung in das öffentliche Kanalnetz auf häusliches Niveau zu neutralisieren.
  • Im Abwasserbereich müssen neben den Qualitätskriterien auch wirtschaftliche Belange bei der Auswahl der Reinigungskonzepte und Kläranlagenanschlussgrößen herangezogen werden. Je nach Aufnahmekapazitäten des Vorfluters ist das Zusammenschließen mehrerer Ortslager in einer zentralen Kläranlage gegebenenfalls zu bevorzugen. Hierdurch werden stabilere Klärprozesse und eine vereinfachte erweiterte Klärung (4. Stufe) ermöglicht. Genehmigungsprozeduren in diesem Bereich sollen weiter vereinfacht werden.
  • Die rezenten Starkregenereignisse bedingen ein Umdenken im Rahmen der aktuellen Regenwasserproblematik. Hier soll verstärkt auf effektive und kostengünstige Retentionen im Bereich der Gewässer nachgedacht werden.
  • Die Klärschlammproblematik muss national anhand der bestehenden Akteure sowie durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit gelöst werden. Die CSV setzt sich hier für eine Gesamtlösung ein.
  • Die staatlichen Beihilfen im Abwasserbereich müssen neugestaltet werden. Die Bezuschussung bei Erstinvestitionen muss den effektiven Kosten Rechnung tragen. Die Pauschalbezuschussungen werden überprüft und den realen Marktpreisen angepasst werden, um den lokalen Begebenheiten zu entsprechen. Die Bezuschussungszeiträume werden geprüft. Bei den Bezuschussungen der Verwaltungsgebäude werden die Syndikate gleichbehandelt.

Ein zeitnaher Ausbau bestehender Anlagen sowie der Neubau zusätzlicher Kläranlagen sollen dazu beitragen unsere Gewässer zu schützen und deren Qualität zu verbessern. Auch wird es unumgänglich sein, größere Anlagen mit einer zusätzlichen Aufbereitungsstufe (Eliminierung von Medikamentenrückständen sowie Haushalts- und Industriechemikalien) auszustatten.

Die nationale Gesetzgebung soll es zudem ermöglichen in diesem Sinne klare Vorgaben zu erlassen und potentielle Einleiter von Schwermetallen, Industriechemikalien und Pharmaprodukten sowie Medikamentenrückstanden in die Pflicht zu nehmen, um diese Stoffe vor der Einleitung in das Kanalnetz zu neutralisieren.

Auf Innovation bei der Trinkwasserversorgung setzen

Die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, die Ausweisung und Kontrolle von Wasserschutzgebieten werden immer komplexer und die Gemeinden sind den Anforderungen oft nicht mehr gewachsen. Daher halten wir ein Zusammenführen dieser Aufgaben in regionalen Syndikaten für Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung für notwendig.

  • Wir werden die Anzahl dieser Syndikate deutlich reduzieren. Nur personell gut ausgestattete Syndikate können ihren Aufgaben gerecht werden. Entsprechend dem SEBES sollten hier Staat und Gemeinden zu je 50 Prozent beteiligt sein. So können vorhandene Kompetenzen sinnvoll gebündelt und erweitert werden und allen Bürgern zugutekommen. Die Abwassersyndikate sollen sich neben dem Betreiben der Kläranlage, auch dem Unterhalt und der präventiven Kontrolle sowie der online Überwachung der Kanalnetze annehmen, damit Engpässe und Verschmutzungen zeitnah festgestellt und behoben werden können.
  • Wir werden den harmonisierten Wasserpreis weiter fördern. Mittelfristig sollen alle Aufgaben in einem Syndikat zentralisiert werden, um so pro Sektor einen einheitlichen Wasserpreis im Land einzuführen. Die Einführung eines sozial gestaffelten Wasserpreises wird mit der Europäischen Kommission ausgelotet.
  • Wir führen Kompensierungsmaßnahmen für Gemeinden ein. Wir analysieren eine Bezuschussung von Gemeinden, welche höhere Kosten pro Kubikmeter in punkto Wasser und Abwasser haben, als der gedeckelte und daher maximal an die Haushalte zu verrechnende Wasserpreis von sieben Euro pro Kubikmeter.

In der Industrie und im Dienstleistungssektor, wie auch im Bereich des häuslichen Verbrauchs werden wir verstärkt auf innovative Technologien setzen, um den Trinkwasserbedarf zu reduzieren. In großen Neubaugebieten, die durch öffentliche Bauträger erschlossen werden, werden wir Projekte unterstützen, um anfallendes Grauwasser (Duschen, Waschbecken, Spülmaschinen usw.) zusammen mit Regenwasser aufzubereiten und für Toilettenspülungen, Gartenbewässerung usw. wieder zu verwenden.

  • Bei der Ansiedlung von neuen Industriebetrieben will die CSV nur die Maßnahmen staatlich fördern, die über die Einhaltung des aktuellen Standes der Technik hinausgehen, wodurch innovative Lösungen belohnt werden.